CFS Tiny House

In wenigen schritten zu Ihrem Tiny Houseihrer finanziellen unabhängigkeit

UNSERE TINY HOUSE VISION

Unsere Tiny Hauses vereinen modernes Wohnen, flexible Nutzungsmöglichkeiten und attraktive  Einkommenschancen. Ob Sie ein Tiny House als Ferienhaus, zur Vermietung oder zur privaten Nutzung einsetzen möchten - wir bieten Ihnen durchdachte Modelle mit klaren Vorteilen.

Aktuelles:

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber ab 01.07.2025 die Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Investitionen deutlich verbessert. Für Tiny Houses im Betriebsvermögen ergeben sich dadurch hochinteressante Steuergestaltungen. Zum Artikel

 Man benötigt zur Verhinderung der Steuer aus 2025 weniger Invest, hat dann aber in der Folge auch eine kleinere Steuerersparnis. Bei identischem Invest ist insgesamt auch die Steuerersparnis gleich! Man benötigt zur Verhinderung der Steuer aus 2025 weniger Invest, hat dann aber in der Folge auch eine kleinere Steuerersparnis.
Bei identischem Invest ist insgesamt auch die Steuerersparnis gleich! Zum Artikel

TINY HOUSE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Flexibilität - Tiny House kaufen, vermieten oder privat nutzen

  • Attraktive Einnahmen - Tiny Houses sind stark nachgefragt in Tourismus und Business

  • Steuerliche Vorteile - durch Abschreibung und Gestaltungsmöglichkeiten

  • Nachhaltiges Konzept - energieeffiziente Bauweise, modernes Design, modulare Strukturen

TINY HOUSE KAUFEN - IHR WEG IN DIE ZUKUNFT

Unsere Tiny Houses sind die Antwort auf die Bedürfnisse moderner Reisender und Eigentümer. Ob als Ferienhaus, Business-Apartment oder privates Domizil - ein Tiny House eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten.

Tiny House kaufen, Tiny House mieten oder Tiny House als Ferienhaus nutzen - gestalten Sie Ihre Zukunft mit einem Konzept, das Lifestyle, Flexibilität und attraktive Einnahmen vereint.

NEW HOUSING 2025

Wie es die anderen machen...

Steuerliches Gutachten

Tiny-House-Projekt – Einordnung als bewegliches Wirtschaftsgut und gewerbliche Tätigkeit

Auftraggeber: CFS Tiny House GmbH

Art und Zweck des Gutachtens:
Prüfung und Darstellung der steuerlichen Einordnung der eingesetzten Tiny-House-Typen sowie der gewerblichen Tätigkeit im Betreibervertrag (Vertretermodell) und der Auswirkungen der Grundstückspacht. Ziel ist eine belastbare Dokumentation für Finanzverwaltung, Fördergeber und Finanzierungspartner.

  1. Einstufung der Tiny-House-Typen als bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter: A) Typ Pocking; B) Typ Sylt und Typ Hockenheim.
  2. Einordnung der Nutzungsvariante „Betreibervertrag im Vertretermodell“ als gewerbliche Tätigkeit beim Eigentümer.
  3. Würdigung der Grundstückspacht im Projektaufbau.

Kurzfazit / Ergebniszusammenfassung:

  • Die Tiny-House-Typen Pocking, Sylt und Hockenheim werden – bei Einhaltung der nachfolgend beschriebenen technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen – als bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingestuft.
  • Die Nutzung im Vertretermodell (Betreibervertrag: Leistungserbringung im Namen und für Rechnung des Eigentümers, hotelähnliche Zusatzleistungen mit SLA/KPIs, Managementvergütung statt Pacht) ist als gewerbliche Tätigkeit des Eigentümers zu qualifizieren.
  • Die Grundstückspacht (Laufzeit 5 Jahre) stützt die Beweglichkeit (keine dauerhafte Bodenverbindung), schafft Kostentransparenz und bewahrt die Option des Standortwechsels.