Faktencheck · geprüft 22.08.2026
Fakten statt Vermutungen.
Antworten auf häufige Fragen zu CFS Tiny House, Gesellschaften, Standorten, Investmentstruktur und steuerlicher Einordnung.
01Ist ein CFS Tiny House ein Steuerprodukt?
Nein. Das Tiny House ist ein mobiles Wirtschaftsgut. Ob und welche steuerlichen Folgen eintreten, hängt vom konkreten Wirtschaftsgut, seiner tatsächlichen Nutzung und der individuellen Situation ab und erfordert eine gesonderte Prüfung.
02Garantiert CFS eine Rendite oder bestimmte Auslastung?
Nein. Die Wirtschaftlichkeit hängt unter anderem von Belegung, Preisen, Kosten, Finanzierung, Standort und Betreiberleistung ab. Verbindlich sind ausschließlich ausdrückliche Regelungen im jeweiligen Vertrag.
03Sind alle genannten Standorte genehmigt?
Nein. CFS unterscheidet zwischen Betrieb, Genehmigung, bestätigtem Projektstand, Prüfung, Entwicklung und Verhandlung. Eine Verhandlung ist keine Genehmigungs- oder Realisierungszusage.
04Warum können sich Haus- und Stellplatzzahlen ändern?
Die Website trennt geplante Kapazität, zugeordnete Häuser, Häuser vor Ort und tatsächlich betriebene Häuser. Jede Standortkarte nennt ihren Datenstand; ältere Such- oder Cache-Stände können deshalb historische Zahlen zeigen.
05Sind CFS Tiny House GmbH und CFS tiny house Park GmbH & Co. KG dasselbe?
Nein. Es sind unterschiedliche Rechtsträger mit unterschiedlichen Rechtsformen und möglichen Aufgaben. Die jeweils relevante Vertragspartei wird im konkreten Vertrag benannt.
06Hat eine GmbH & Co. KG ein Stammkapital wie eine GmbH?
Nein. Die Aussage über ein Stammkapital der KG vermischt gesellschaftsrechtliche Ebenen. Die CFS tiny house Park GmbH & Co. KG wird als Kommanditgesellschaft unter HRA 26134 geführt.
07Was geschah am Standort Leichlingen-Wolfstall?
Ein regulärer Tiny-House-Parkbetrieb wurde dort mangels entsprechender Genehmigung nicht aufgenommen. Der Standort diente als Zwischenlager und wurde aufgegeben; die Häuser wurden nach Angaben der Projektverantwortlichen vollständig an den Quellensee verlagert.
08Gab es eine allgemeine 12-Prozent-Pachtgarantie?
Eine allgemeine aktuelle 12-Prozent-Garantie ist kein Standardversprechen der Website. Frühere oder individuelle Verträge können abweichende Mindestvergütungs- oder Garantievereinbarungen enthalten; maßgeblich ist ausschließlich der jeweilige Vertrag.
09Gilt für Tiny Houses pauschal eine feste AfA von 10 oder 12,5 Prozent?
Nein. Es gibt keine pauschale AfA-Aussage für jedes Tiny House. Einordnung, Nutzungsdauer, AfA-Methode sowie die Voraussetzungen des § 7g EStG müssen anhand des konkreten Wirtschaftsguts und Einzelfalls geprüft werden.