IAB und Sonderabschreibung sind nicht automatisch anwendbar
§ 7g EStG knüpft an gesetzlich bestimmte Voraussetzungen an. Dazu gehören unter anderem ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, betriebliche beziehungsweise gesetzlich begünstigte Vermietungsnutzung sowie betriebs- und personenbezogene Grenzen.
Ob ein konkretes mobiles Tiny House diese Voraussetzungen erfüllt, muss vor der steuerlichen Gestaltung im Einzelfall geprüft und dokumentiert werden.
Technik, Vertrag und tatsächliche Durchführung müssen übereinstimmen
Eine steuerliche Beurteilung kann nur tragen, wenn Modell, Eigentumszuordnung, Betreiberstruktur, Standort und tatsächliche Nutzung dem geprüften Sachverhalt entsprechen. Abweichungen können eine neue Bewertung erfordern.
Fachinformation ist keine Produktfreigabe
Allgemeine Hinweise oder ein Gutachten zu bestimmten Ausgangsfällen bestätigen nicht automatisch jedes Modell, jeden Standort, jeden Vertrag oder jedes Investitionsvorhaben. Eine individuelle Steuerberatung durch eine dazu befugte Person oder Berufsausübungsgesellschaft muss vor einer steuerlich motivierten Entscheidung erfolgen.
Produktanbieter und Steuerberatung bleiben getrennt
Die CFS Tiny House GmbH stellt Produkt-, Standort-, Betreiber- und Projektdaten bereit. Sie erbringt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung und erstellt keine persönliche Steuerberechnung.
Eine persönliche Steueranalyse, Steuerrechnung, IAB- oder AfA-Prüfung sowie Buchungs- und DATEV-Einrichtung erfolgen nur auf Grundlage eines gesonderten Mandats mit der CFS Steuerberatungsgesellschaft mbH oder einem anderen dazu befugten Steuerberater. Die Investitionsentscheidung bleibt beim Erwerber.
