Kein Automatismus
Ein Rücknahmeanspruch besteht nur, wenn er im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Umfang, Zeitpunkt, Berechnung und Voraussetzungen ergeben sich ausschließlich aus dieser Vereinbarung.
Welche Bedingungen typischerweise geregelt werden
Für eine belastbare Regelung müssen insbesondere Hausidentität, Ausgangswert, Zustand, Umbauten, Zubehör, Übergabeort, Transport, Rückbau, Steuern und mögliche Ausschlussgründe festgelegt werden.
Wert und Entsorgung getrennt betrachten
Eine Berechnungsformel kann einen vertraglichen Rücknahmewert bestimmen, ist aber keine Garantie für Marktwert, Verkaufspreis oder wirtschaftliches Ergebnis. Auch eine spätere unentgeltliche Rücknahme oder Entsorgung gilt nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang; Transport- und Rückbaukosten können gesondert geregelt sein.
