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Kapitel 3 und 5

Steuerliquidität ist mehr als eine Verschiebung.

Wird eine frühere Steuerentlastung als Eigenkapital eingesetzt, kann sie die Fremdfinanzierung und damit die Zinsbelastung reduzieren. Ob und wann das funktioniert, muss vor der Umsetzung belastbar geprüft werden.

01

Steuerwirkung

Voraussetzungen, Zeitraum, Bemessungsgrundlage und spätere Gegenwirkungen getrennt dokumentieren.

02

Finanzierungswirkung

Eigenkapitalersatz, geringere Darlehenssumme und ersparte Zinsen in einer zweiten Rechnung zeigen.

03

Anlaufrisiko

Zinsen, Tilgung und Fixkosten auch dann abbilden, wenn Lieferung oder Inbetriebnahme später erfolgen.

Die Rechnung braucht mindestens drei Zeitachsen

  • Wann entsteht die steuerliche Wirkung tatsächlich?
  • Wann steht die Liquidität auf dem Konto zur Verfügung?
  • Wann beginnt das Projekt verlässlich mit Erträgen?

Die Anlaufphase ist kein theoretischer Nebensatz

Bei meiner Photovoltaikanlage verzögerten sich Fertigstellung und Inbetriebnahme. Erst liefen Zinsen, später trotz tilgungsfreier Anfangsphase bereits Tilgungen – während noch keine Projekterträge zuflossen. Genau deshalb gehört eine Anlaufreserve in die Investitionsprüfung.

§ 7g EStG enthält eigenständige Voraussetzungen, Hinzurechnungs- und Rückgängigmachungsregeln. Eine Steuerwirkung darf deshalb weder zeitlich noch der Höhe nach ungeprüft als verfügbare Liquidität behandelt werden.

Zum Aufklappen

Vertiefende Fragen

Ist der IAB nur eine Steuerstundung?

Die steuerliche Gegenwirkung muss vollständig gerechnet werden. Wird frühe Liquidität jedoch als Eigenkapital eingesetzt, kann zusätzlich ein eigenständiger Finanzierungseffekt entstehen.

Welche drei Zeitpunkte müssen zusammenpassen?

Steuerliche Wirkung, tatsächliche Verfügbarkeit der Liquidität und wirtschaftlicher Betriebsbeginn des Projekts.

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